Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Govinda vegan + vegetarisch für Veranstaltungen und die gastronomische Bewirtung (Catering und Events). Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich Govinda vegan + vegetarisch schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.
2. Angebot und Preise
Angebotene Preise sind Nettopreise und verstehen sich ohne der jeweils gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 % und 7%). Eventuelle Zusatzleistungen (z. B. Aufbaukosten, Transportkosten, Mietgeschirr) sind kostenpflichtig. Anlieferung und Abholung der Speisen und Getränke sind meistens kostenlos für Veranstaltungen die innerhalb von Leipzig stattfinden. Danach gilt die vereinbarte Kilometerpauschale. Es bleibt abhängig vom Auftrag eine individuell abzustimmende Preisgestaltung.
3. Zustandekommen und Inhalt von Verträgen
3.1. Der Vertrag kommt entweder durch Rücksendung des unterschriebenen Angebots von Govinda vegan + vegetarisch durch den Kunden zustande oder durch die ausdrückliche mündliche oder schriftliche Zusage. Änderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Govinda Catering. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn Govinda vegan + vegetarisch sie schriftlich bestätigt.
3.2. Ist der Kunde Vermittler bzw. Organisator eines Dritten („Auftraggeber“), so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermittler/Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot von Govinda Catering, hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde von Govinda Catering und damit Rechnungsadressat ist zunächst der Vermittler/Organisator.
4. Leistungsumfang und – änderungen
4.1. Govinda Catering behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht durch Govinda vegan + vegetarisch zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. Govinda vegan + vegetarisch wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass im zumutbaren Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahe kommt.
4.2. Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rechnungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Eventpreise von Govinda Catering in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, nicht vereinbarten Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
4.3. Meldet der Kunde eine Reduzierung der Personenzahl bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen, bzw. - 10 Tage vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen, so ist Govinda vegan + vegetarisch berechtigt, den sich aus der Reduzierung der Personenzahl ergebenden Schaden dem Kunden zu berechnen. Bei späteren Meldungen kann Govinda vegan + vegetarisch bei Minderungen der Personenzahl die volle vereinbarte Gegenleistung verlangen.
4.4. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, berechnet Govinda vegan + vegetarisch einen Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter auf der Basis des Stundenlohns von 20,00 € + 19 % der jeweiligen beanspruchten Mitarbeiter.
5. Rücktritt
5.1. Der Kunde ist, sofern im Vertrag ausdrücklich vereinbart, bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Erklärt er den Rücktritt - früher als 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin, so ist dies kostenfrei; - zwischen 6 Wochen und 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, so ist Govinda vegan + vegetarisch zur Berechnung von Stornokosten in Höhe von 80 % der Vertragssumme berechtigt, es sei denn, der Schaden von Govinda vegan + vegetarisch ist geringer und der Kunde weist dies nach.
5.2. Unbeschadet voranstehender Regelung kann Govinda vegan + vegetarisch Waren, Materialien und Personaldienstleistungen, die speziell für die betroffene Veranstaltung angeschafft wurden und die Govinda Catering nicht anderweitig einsetzen kann, dem Kunden in Rechnung stellen.
5.3. Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht aus, so bleibt der Vertrag wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu entrichten hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Die Gegenleistung beinhaltet auch eine angemessene Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz.
5.4. Govinda Catering ist auch berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Arbeitskämpfe (Aussperrung und Streik), durch die nicht nur eine Leistungsverzögerung eintritt, oder von Govinda Catering nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Bei berechtigtem Rücktritt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
6. Mängel
Beanstandungen des Kunden wegen Mängeln oder Mengenabweichungen durch Govinda vegan + vegetarisch zur Verfügung gestellten Einrichtungen sind unverzüglich gegenüber Govinda vegan + vegetarisch anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten die Leistungen der Govinda vegan + vegetarisch als genehmigt. Bei Mängeln der von Govinda vegan + vegetarisch zur Verfügung gestellten Einrichtungen wird Govinda vegan + vegetarisch den betroffenen Gegenstand nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern, wobei mehrere Nachbesserungsversuche zulässig sind. Werden die Nachbesserungen nicht in angemessener Zeit durchgeführt oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen und, wenn die Veranstaltung wesentlich beeinträchtigt ist, vom Vertrag zurücktreten. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1. Govinda Catering behält sich vor, mit Annahme eines Angebots durch den Kunden 30% der Vertragssumme als Vorauszahlung zu verlangen. Macht Govinda Catering von diesem Recht Gebrauch und ist diese Vorauszahlung nicht 14 Tage nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung an den Kunden, spätestens jedoch 14 Tage vor der Veranstaltung eingegangen, ist Govinda Catering zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. Bei der Zahlungsanweisung sind das Datum und der Name der Veranstaltung anzugeben.
7.2. Eine Fakturierung ins Ausland ist nur nach vorheriger Abstimmung mit Govinda Catering möglich.
7.3. Die (Schluss-) Rechnung stellt Govinda Catering im Anschluss an die Veranstaltung aus. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8-14 Tagen (je nach Rechnung) nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8. Haftung
8.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gegenständen, die sich im Besitz von Govinda Catering befinden oder von Govinda vegan + vegetarisch eingebracht wurden und durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden oder ihn selbst schuldhaft verursacht werden.
8.2. Govinda vegan + vegetarisch kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) Verlangen.
8.3. Govinda Catering haftet für Schäden beim Kunden durch Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Entstehen die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haftet Govinda Catering auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Gerichtsstand ist Eilenburg.
9.2. Der Kunde kann gegenüber Forderungen der Govinda Catering nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. Insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam.
9.4. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.